Warum die Krankenkassen die Kostenübernahme für Cannabis ablehnen könnten
Das neue Gesetz „Cannabis als Medizin“ trat im März 2017 in Kraft. Es regelt die medizinische Verwendung von Cannabis, die bis dahin nur im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen möglich war. Das Gesetz sieht vor, dass die Kosten für eine Therapie mit Cannabis in bestimmten Fällen von den Krankenkassen getragen werden müssen. Ein solcher Fall liegt vor, wenn
- eine allgemein anerkönntete Leistung nicht zur Verfügung steht oder
- nicht zur Anwendung kommen könnte und
- wenn eine Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.
Laut Gesetz entscheidet der Arzt, ob bei einem Patienten eine Therapie mit Cannabis oder Cannabis-Medikamenten aussichtsreich ist. Doch das letzte Wort hat die Krankenkasse: sie genehmigt die Kostenübernahme.
Ob Patienten eine Therapie mit Cannabis beginnen könnten, hängt von der Entscheidung der Krankenkasse ab.
Rein theoretisch müssten die Krankenkassen bei einer Reihe von schwer kranken Patienten nun die Kosten für eine Therapie mit Cannabis übernehmen, insbesondere bei Krankheiten und Beschwerden, bei denen sich die Anwendung von Cannabis als wirksam erwiesen hat. So könnte zum Beispiel Cannabis bei Beschwerden von Krebspatienten hilfreich sein. In der Realität kommt es jedoch nur bei einem Teil der Patienten zu einer Kostenübernahme. In vielen Fällen weigern sich die Krankenkassen, sich an den Kosten für eine Cannabis-Therapie zu beteiligen. Damit dieses Risiko minimiert wird, sollte bereits der Antrag auf Kostenübernahme sehr sorgfältig gestellt werden. Was hierbei zu beachten ist, lesen Sie in unserem Artikel Kostenübernahme von Cannabis bei der Krankenkasse beantragen.
Im Falle einer Ablehnung ist das letzte Wort jedoch noch nicht gesprochen. Patienten haben die Möglichkeit, sich mit einem Widerspruchsverfahren und notfalls mit einer Klage vor dem Sozialgericht gegen die Ablehung zu wehren.
Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenübernahme von Cannabis
In der Regel dauert es drei Wochen, bis die Krankenkassen über die Kostenübernahme von Cannabis entscheiden. Wird der medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) eingeschaltet, dann verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Bei der ambulanten Palliativversorgung müssen die Kassen allerdings innerhalb von drei Tagen entscheiden.
Erhalten Sie einen negativen Bescheid, könnten Sie dagegen Widerspruch einreichen. Hilfreich dafür ist zum Beispiel der Widerspruchs-Generator. Bei einem Widerspruch ist es wichtig, auf die Frist zu achten, in der ein Widerspruch gültig ist. In der Regel liegt diese bei einem Monat. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie den Brief von der Krankenkasse erhalten haben. Aus diesem Grund sollten Sie sich auf dem Bescheid der Krankenkasse das Datum notieren, an dem Sie ihn erhalten haben. Bewahren Sie zudem auch den Briefumschlag auf. Auf diesem ist das Datum des Poststempels ersichtlich.
Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse: das sollten Sie beachten
In Ihrem Schreiben muss klar formuliert sein, dass Sie gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Begründen müssen Sie Ihren Widerspruch nicht. Unserer Erfahrung nach ist es jedoch sinnvoll, Ihren ursprünglichen Antrag noch einmal zu überprüfen. Was hier zu beachten ist, finden Sie in unserem Artikel Kostenübernahme von Cannabis bei der Krankenkasse beantragen. Sie könnten Ihren Antrag überarbeiten und mit Ihrem Widerspruch erneut einreichen. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn Ihr Arzt mit der Thematik nicht genau vertraut war. Dann könnten Sie einen anderen Arzt aufsuchen, der mehr Erfahrung mit diesem Thema hat. Eine Ärzteliste erhalten Sie bei der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. Teilen Sie der Arbeitsgemeinschaft bei Ihrem Erstkontakt Ihre Postleitzahl mit und dass Sie einen Arzt suchen, der Erfahrung mit der Verschreibung von Cannabis hat.
Vergessen Sie nicht, den Widerspruch zu unterschreiben, bevor Sie ihn losschicken.
Der Widerspruch wird abgelehnt: die Klage vor dem Sozialgericht
Sobald die Krankenkasse Ihren Widerspruch ablehnt, leitet sie ihn an die sogenannte Widerspruchsstelle weiter. Jede Krankenkasse hat eine solche. Die Widerspruchsstelle prüft den Widerspruch und die Ablehnung erneut. Wenn auch die Widerspruchsstelle Ihren Widerspruch ablehnt, wird Ihnen dies schriftlich mitgeteilt.
Sobald der Widerspruch abgelehnt wurde, könnte eine Klage vor einem Sozialgericht angedacht werden. Welches Sozialgericht zuständig ist, entnehmen Sie dem Ablehnungsbescheid der Krankenkasse. Diesem Schreiben entnehmen Sie auch die Klagefrist. Die Klage muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekönntetgabe des Widerspruchsbescheids erhoben werden.
Ob Ihre Klage Erfolg haben könnte, könnte Ihnen die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin mitteilen. Schicken Sie für eine Auskunft Ihre Unterlagen an info[at]cannabis-med.org. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin unterstützt die Klage in Fällen, die aussichtsreich erscheinen.
Klage vor dem Sozialgericht: wichtige Infos
Entscheidungen der Krankenkassen könnten vor dem Sozialgericht angefochten werden. Zunächst müssen Sie jedoch gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt haben. Das Einreichen der Klage beim Sozialgericht ist einfach. Sie erklären dem Gericht schriftlich und in zweifacher Ausfertigung gegen wen und warum Sie klagen möchten. Schicken Sie zusammen mit Ihrer Klage relevante Unterlagen mit. Dies könnten zum Beispiel ärztliche Gutachten oder Bescheide sein. Es ist zudem sinnvoll, eine Liste mit Ärzten mitzusenden, die das Gericht bezüglich der eigenen Krankengeschichte kontaktieren soll. Auf der Seite „Gerichtsurteile“ der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin könnten Sie prüfen, ob Sie passende Patientenurteile aus dem Sozialrecht aus vergleichbaren Fällen finden. Es ist hilfreich, solche in der Klage zu erwähnen.
Das sollte also alles in die Klage:
Einen Anwalt brauchen Sie beim Sozialgericht nicht. Wer gerne einen nehmen möchte, finanziell dazu aber nicht in der Lage ist, könnte Prozesskostenhilfe beantragen. Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist für Versicherte, Leistungsempfänger und behinderte Menschen kostenfrei.
Nach Erhalt Ihrer Klage wird das Gericht den Sachverhalt zunächst prüfen. Wer etwaige Nachfragen des Gerichts schnell beantwortet, trägt dazu bei, dass seine Klage schnell bearbeitet werden könnte. Ihre Klage wird angenommen, wenn nach Auffassung des Gerichts eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.
Was Sie sonst noch tun könnten
Das Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin unterstützt Patienten, bei denen eine Therapie mit Cannabis die Krankheit oder die Beschwerden lindern könnte. Zweck des Netzwerkes ist die legale Selbstversorgung der betroffenen Patienten mit schad- und fremdstofffreiem Cannabis zum Selbstkostenpreis. Mitglieder könnten Patienten werden, bei denen eine Verbesserung ihrer Erkrankung oder ihrer Beschwerden durch Cannabis wahrscheinlich ist.
Sie interessieren sich für die Nachweisbarkeit von THC in Ihrem Blut? Informationen dazu, wie THC nachgewiesen werden kann und wie lange es wirkt, finden Sie auf bussgeldrechner.org.
Wichtiger Hinweis zu unseren Artikeln
Wir bemühen uns, Ihnen auf diesem Blog aktuelle, sachliche und faktenbasierte Informationen zu geben. Diese könnten jedoch nicht die fachkundige Behandlung und Beratung durch Ihren Arzt ersetzen. Informieren Sie ihn über Ihre Beschwerden. Besprechen Sie sich mit Ihm, wenn Sie diese mit Hinweisen aus diesem Blog behandeln möchten.