Cannabidiol könnte bei verschiedenen Erkrankungen hilfreich sein. Unter anderem könnten Krebspatienten von der Einnahme von CBD profitieren. CBD ist Bestandteil von Cannabis und von Medikamenten, die aus Cannabis hergestellt werden. CBD findet sich als wirksamer Bestandteil unter anderem im Cannabis-Mundsprays Sativex, der unter anderem als Arzneimittel für die MS-Behandlung zugelassen ist und zusätzlich noch THC (Tetrahydrocannabinol) enthält.
Anders als THC fällt CBD nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Daher könnten CBD-haltige Produkte auch als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden, wenn sie weniger als 0,2 Prozent THC enthalten. Freiverkäufliche CBD-haltige Produkte sind unter anderem CBD-Öle und CBD-haltige Nutzhanftees. Für beide übernehmen die Krankenkassen nicht die Kosten, eben weil es sich um Nahrungsergänzungsmittel handelt.
Bei welchen Indikationen eine Kostenübernahme von CBD angedacht werden könnte
Cannabidiol hat antiepileptische, angstlösende, neuroprotektive, antipsychotische, entzündungshemmende, antiemetische und antioxidative Eigenschaften. Daher könnte es bei vielen Erkrankungen hilfreich sein. Bei welchen Indikationen die Krankenkasse eine Therapie mit CBD übernehmen muss, ist leider nirgends gesetzlich eindeutig geregelt.
Am bekönntetesten ist der Einsatz von CBD zur Behandlung von Epilepsien bei Kindern, insbesondere bei Dravet-Syndrom, Lennox-Gastaut-Syndrom, tuberöse Sklerose, infantile Spasmen. Hierfür liegen bereits einzelne Studien, vor allem mit dem CBD-Medikament Epidiolex, vor. (1)(2)
Cannabidiol ist einer der Hauptwirkstoffe von Cannabis
Epidiolex ist in den USA bereits als Medikament erhältlich. Das Unternehmen, das Epidiolex herstellt, hat den Antrag auf Zulassung vergangenen Dezember auch in der EU eingereicht. Es wird mit einer Zulassungsempfehlung für Europa im ersten Quartal 2019 gerechnet.
Eine Therapie mit Cannabidiol könnte mit dem Arzt auch bei folgenden Erkrankungen besprochen werden:
- Krebs (dann vor allem zur Behandlung von Tumorschmerzen, Ängsten oder Schlafstörungen oder zur zusätzlichen Behandlung bei prognostisch sehr ungünstigen Tumoren. Es existieren Hinweise, dass der begleitende Einsatz von CBD bei Hirntumoren wie Gliomen und Glioblastomen hilfreich sein könnte.)
- Angststörungen
- Posttraumatische Belastungsstörung
- Bewegungsstörungen bei Morbus Parkinson
- Multiple Sklerose (3)
- Schizophrenie
Bei chronischen entzündlichen Darmerkrankungen könnte CBD eine Option sein, wenn das Immunsystem aufgrund der Therapie geschwächt ist. (4)
CBD könnte bei vielen Beschwerden und Erkrankungen hilfreich sein. In unserem neuen Ratgeber erfahren Sie, wie Sie eine Therapie mit CBD effektiv und verantwortungsvoll gestalten. Das Buch informiert über geeignete Anwendungsformen und Dosierungen.
Erfahren Sie zudem, wie Sie eine Therapie mit CBD mit anderen Heilpflanzen kombinieren könnten. Durch den Entourage-Effekt könnte hierbei die Wirkung von CBD verstärkt werden.
Cannabidiol ist als Arzneimittel verschreibungspflichtig
Wie bereits oben erwähnt, sind die im Handel frei verkäuflichen CBD-Produkte Nahrungsergänzungsmittel. Sobald CBD jedoch als Arzneimittel verordnet wird, fällt es seit 2016 auf Anraten des BFARM unter die Verschreibungspflicht. Fertigarzneimittel, die CBD enthalten, sind aber in Deutschland noch nicht erhältlich. Apotheken könnten jedoch CBD als Rezeptursubstanz unter anderem von der Firma THCPharm beziehen und damit die sogenannte Ölige Cannabidiol-Lösung 50 mg/ml (NRF 22.10.) herstellen. 20 Milliliter dieser Lösung enthalten 1 Gramm CBD.
Eine Kostenübernahme von Cannabidiol muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Hierfür könnte unser Beitrag „Kostenübernahme von Cannabis“ hilfreich sein. Im Antrag sollte darauf hingewiesen werden, dass andere Therapien nicht in Frage kommen, da sie entweder nicht helfen oder nicht vertragen werden.
CBD auf Rezept: wenn die Kostenübernahme von Cannabis bereits bewilligt ist
Die besten Chancen für eine Kostenübernahme von Cannabidiol (CBD) haben Patienten, deren Krankenkasse eine Kostenübernahme für Cannabis bereits bewilligt hat. Folgendes Procedere scheint sinnvoll:
Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob er eine Therapie mit Cannabidiol sinnvoll hält. Wenn ja, dann bitten Sie ihn, Ihnen Rezept für eine ölige Cannabidiol-Lösung 50 mg/ml (NRF 22.10.) auszustellen. Bringen Sie das Rezept zur Apotheke. Die Apotheke soll vor der Herstellung der Rezeptur bei der Krankenkasse nachfragen, ob die Kosten übernommen werden. Alternativ könnten Sie selbst bei der Krankenkasse nachfragen. Am besten, Sie kriegen schriftlich die Zustimmung. Fragen Sie zunächst telefonisch nach und bitten Sie, Ihnen die Zustimmung auch schriftlich zu schicken.
Auf diesem Weg schützen Sie Ihren Arzt auch durch mögliche Regressansprüche von Seiten der Krankenkasse.
Argumentationshilfen
Hoffnung auf Übernahme der Kosten für Cannabidiol durch die Krankenkasse besteht vor allem dann, wenn – wie Momentan leider immer häufiger – die Apotheken CBD-reiche Cannabisblüten nicht beschaffen könnten. Dieser Umstand sollte im Gespräch mit der Krankenkasse erwähnt werden.
Eine weitere Argumentationshilfe ist eine Unverträglichkeit von THC. In der Apotheke erhältliche Cannabisblüten und Cannabismedikamente wie Sativex enthalten neben CBD auch THC. THC hat eine Reihe von Nebenwirkungen, die bei jedem Patienten unterschiedlich ausfallen könnten. Sind die Nebenwirkungen so stark, dass eine Therapie mit Cannabisblüten oder einem Cannabismedikament nicht in Frage kommt, sollte dies der Krankenkasse mitgeteilt werden. Dann erscheint die Kostenübernahme für eine ölige Cannabidiol-Lösung aussichtsreich.
Wenn die Krankenkasse die Kosten für CBD nicht übernehmen will
Weigert sich die Krankenkasse, die Therapiekosten für CBD zu übernehmen, stehen dem Patienten verschiedene Optionen offen.
- Er könnte sich gegen die Entscheidung der Krankenkasse wehren. Was dabei zu beachten ist, beschreiben wir im Artikel „Kostenübernahme für Cannabis abgelehnt?“.
- Wenn die Krankenkasse die Kosten für Cannabidiol nicht übernehmen will, könnte der Arzt ein Privatrezept für die ölige Cannabidiol-Lösung ausstellen. Die Apotheke stellt die Lösung her, die Kosten hierfür muss jedoch der Patient tragen. Sie liegen in der Regel über den Kosten für freiverkäufliche CBD-Produkte und sollten daher vorher in der Apotheke erfragt werden.
- Wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt und die Kosten für die ölige Cannabidiol-Lösung zu hoch sind, sind freiverkäufliche CBD-Produkte wie CBD-Öle oder CBD-haltige Nutzhanftees eine Option. Wie diese anzuwenden sind, beschreiben wir unter anderem in unserem Buch „Cannabis und Cannabidiol (CBD) richtig anwenden“.
Hanf ist wieder da! Wir könnten die alte Nahrungs- und Heilpflanze heute wieder nutzen. Als Heilmittel und als gesunde Zutat für unsere Speisen. Der neue Ratgeber „Das Hanf- und CBD-Gesundheitskochbuch“ zeigt Ihnen, wie es geht.
Geschrieben haben ihn der Heilpflanzen-Experte Sebastian Vigl, der Cannabis-Gastronom Nico Schack und die Food-Bloggerin Anne Brünnert. Sie zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Gerichte mit den Vitalkräften des Hanfs anreichern. Nicht nur der Wirkstoff CBD spielt dabei eine Rolle, sondern auch das Öl, die Samen oder das Protein der Hanfpflanze.
Update: Im Jahr 2020 überprüfte die Stiftung Warentest 17 CBD-Produkte, davon waren 14 CBD-Öle, die für die innerliche Einnahme Online-Shops, Online-Apotheken und in Drogerien verkauft wurden. Leider schnitten die untersuchten Produkte schlecht ab, teilweise enthielten sie weniger CBD als beworben. Teilweise enthielten sie mehr THC als gesetzlich erlaubt. Das ernüchternde Fazit der Stiftung: „„Aus diesen Gründen halten wir keines der geprüften CBD-Mittel zum Einnehmen für sicher.“ Aufgrund dieser Untersuchung empfehlen wir, CBD-Öle nur nach einer Beratung durch einen Apotheker oder einer Apothekerin zu erwerben.
Damit Sie immer über den neuesten Stand der Forschung informiert sind, werden wir diesen Artikel regelmäßig aktualisieren. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden.
Quellenangaben
(1) A. Thiele, E. D. Marsh, J. A. French, M. Mazurkiewicz-Beldzinska, S. R. Benbadis, C. Joshi, P. D. Lyons, A. Taylor, C. Roberts, K. Sommerville: Cannabidiol in patients with seizures associated with Lennox-Gastaut syndrome (GWPCARE4): A randomised, double-blind, placebo-controlled phase 3 trial. In: The Lancet. Band 391, Nr. 10125, 17. März 2018, S. 1085–1096,
(2) Devinsky, J. H. Cross, L. Laux u. a.: Trial of cannabidiol for drug-resistant seizures in the Dravet syndrome. In: New England Journal of Medicine. Band 376, 2017, S. 2011–2020.
(3) P. Flachenecker: A new multiple sclerosis spasticity treatment option: effect in everyday clinical practice and cost-effectiveness in Germany. In: Expert Review of Neurotherapeutics. Band 13, Nummer 3 Suppl 1, Februar 2013, S. 15–19
(4) Esposito, D. D. Filippis, C. Cirillo, T. Iuvone, E. Capoccia, C. Scuderi, A. Steardo, R. Cuomo, L. Steardo: Cannabidiol in inflammatory bowel diseases: a brief overview. In: Phytotherapy research : PTR. Band 27, Nummer 5, Mai 2013, S. 633–636
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